Kassageschäft

Kassageschäft
Kạs|sa|ge|schäft 〈n. 11Börsengeschäft, bei dem Lieferung u. Zahlung dem Geschäftsabschluss unmittelbar folgen

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Kạs|sa|ge|schäft, das:
1. (Börsenw.) Abschluss (4 b) an der Börse, der sofort od. kurzfristig erfüllt werden muss.
2. (Wirtsch.) Bargeschäft im Handelsverkehr, das Zug um Zug abgewickelt wird.

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Kạssageschäft,
 
Kassengeschäft, Prọmptgeschäft, Komptantgeschäft [kɔ̃'tã-], Börsenwesen: ein Geschäftsabschluss, bei dem Wertpapiere oder Waren sofort oder kurzfristig (in der Regel am 2. Börsentag nach Abschluss) geliefert und bezahlt werden, im Gegensatz zum Termingeschäft. An den Warenbörsen entspricht dem Kassageschäft das Loko- oder Effektivgeschäft. Die Kassageschäfte werden zum Kassakurs im weiteren Sinn abgerechnet (Kurs). Die Gesamtheit der Kassageschäfte wird Kassahandel genannt, das Börsensegment für Kassageschäfte als Kassamarkt im weiteren Sinn bezeichnet, wobei je nach Handelsusancen und Art der Kursnotierung der Einheitsmarkt oder Kassamarkt im engeren Sinn (mit Einheitskurs oder Kassakurs im engeren Sinn) und der variable Markt (mit fortlaufender Kursnotierung) unterschieden werden.

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Kạs|sa|ge|schäft, das: 1. (Börsenw.) Abschluss (4 b) an der Börse, der sofort od. kurzfristig erfüllt werden muss. 2. (Wirtsch.) Bargeschäft im Handelsverkehr, das Zug um Zug abgewickelt wird.

Universal-Lexikon. 2012.

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